EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie i

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